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Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig

Die im Jahre 2008 eingeführte und umstrittene Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig. So das Urteil des  Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Die Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung ist in Deutschland unzulässig.
Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied am Dienstag den, 02.03.2010, dass die Vorratsdatenspeicherung in der jetzigen Form gegen die Verfassung verstößt. Sie ist nach dem Urteil mit dem Telekommunikationsgeheimnis unvereinbar. Deshalb müssen alle bisher gespeicherten Daten umgehend gelöscht werden, so die Entscheidung des Gerichts. Seit 2008 werden in Deutschland Verbindungsdaten aus der Telefon-, Mail- und Internetnutzung sowie Handy-Standortdaten sechs Monate lang gespeichert. Abrufbar sind sie für Zwecke der Strafverfolgung sowie der Gefahrenabwehr.
 
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